Corona und Datenschutz – Kontakt- und Besucherdaten

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wurden viele Daten erfasst, um die Ausbreitung der Infektion verfolgen zu können und dafür zu sorgen, dass die Ansteckung nicht zum Problem werden muss. Im Falle einer Infektion sollen die Betroffenen informiert werden, um sich anschließend selbst in Quarantäne zu begeben. Doch wie sind Corona und Datenschutz miteinander vereinbar und worauf sollte geachtet werden, wenn es um das Erfassen von Kunden- und Besucherdaten geht?

Wo Kontaktdaten erfasst werden

Bei Veranstaltungen, Events, Restaurantbesuchen und vielen weiteren Veranstaltungen werden Daten erfasst. In der Regel lässt sich sagen, dass sämtliche Standorte, bei denen es um ein Beisammensein frei von der Maskenpflicht geht, mit einer derartigen Datenerfassung vorsorgen sollen. Dennoch gibt es Unterschiede. Nicht jede Gaststätte macht dies mit gleicher Vorsicht, wodurch grundsätzlich keine einheitliche Linie erkennbar wird. In den aktuellen Landesverordnungen zur Corona-Bekämpfung sind jedoch Besucherdaten und Datenschutz in folgenden Bereichen nötig:

  • Feste, Exkursionen und Feiern
  • Konzerte, Lesungen, Kinos
  • Gaststätten und Bars
  • Versammlungen und Sport in geschlossenen Räumen
  • Gottesdienste
  • Alten- und Pflegeheime
  • Familienzentren, Hotels und Beratungsstellen

Auf dieser Grundlage soll dafür gesorgt werden, dass die Betroffenen ohne viel Aufwand dokumentiert werden, um den Infektionsverlauf überblicken zu können. Sowohl mit digitalen Verwaltungssystemen als auch mit der klassischen Liste zum Eintragen wird somit der gleiche Effekt erzielt. So wird es leicht, stets die Kontrolle zu allen Corona-Entwicklungen zu behalten.

Ist die Datenerhebung verpflichtend oder freiwillig?

Die konkreten Maßnahmen zur Datenerhebung unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern. So gibt es in manchen Umgebungen eine Pflicht zur Erhebung von Daten, wie dies beispielsweise in Hamburg, Hessen oder Baden-Württemberg der Fall ist. In anderen Umgebungen ist die Erfassung daher nach wie vor freiwillig, wird zum Schutz jedoch zwingend empfohlen. Aus diesem Grund kommen vor allem Standorte mit größerem Kundenandrang dieser Bitte beinahe ohne Einschränkungen nach und sorgen für eine vollständige und reibungslose Erfassung.

Dennoch muss der Kunde grundsätzlich sein Einverständnis zur Erfassung geben. Die Konsequenz einer Ablehnung kann jedoch sein, dass der Zutritt zum Geschäft oder zu anderen Angeboten verwehrt bleibt, wie dies auch bei der Maskenpflicht der Fall ist. Dennoch wird der Kunde nicht gezwungen, seine Daten anzugeben und auch die Richtigkeit ist schwer überprüfbar. Wie genau dies gehandhabt wird, unterscheidet sich auf dieser Basis von Ort zu Ort.

Was muss bei der Erhebung beachtet werden?

Bei der Erhebung sollte darauf geachtet werden, dass jeder unter den gleichen Bedingungen protokolliert wird. So steht einer kompakten und professionellen Anwendung nichts im Weg. Doch nicht nur dieser Ansatz gilt, wenn es um die Verknüpfung aus Besucherdaten und Datenschutz geht.

  • Nur Daten, die gesetzlich gefordert sind

Grundsätzlich sollte bei Kontaktlisten und Datenschutz darauf geachtet werden, sich möglichst kurzzufassen. Hierzu sollten nicht mehr Informationen als nötig oder gesetzlich gefordert erfasst werden, auch um den Besucher nicht das Sicherheitsgefühl zunehmen.

  • Reservierungen können die Datenerfassung erleichtern

Mit einer Reservierung ist unter Umständen keine Erfassung vor Ort erforderlich. So gelingt es, alle wichtigen Details im Vorhinein zu erfassen und an einer guten Grundlage zu arbeiten. Apps, Programme und weitere Unterstützungen sind hierzu ein gutes Mittel.

  • Keine Kopie des Personalausweises

Das Vorzeigen selbst ist kein Problem. Kopiert werden darf der Personalausweis hingegen nicht, weshalb Sie sich bestmöglich vor einer solchen Maßnahme hüten sollten. So erhalten Sie deutlich mehr Daten als gesetzlich gefordert, was für Kontaktlisten mit Datenschutz der falsche Ansatz ist.

  • Schützen der Informationen vor unberechtigten Zugriffen

Häufig liegen die Listen zum Eintragen offen herum. Dies sollte aber natürlich vermieden werden, damit der Datenschutz nicht gravierend gefährdet wird. Wer sich professionell absichern möchte, erfasst die Daten daher auf separaten Zetteln.

  • Informationspflichten beachten

Damit die Kunden möglichst transparent informiert werden und wissen, was es mit den Besucherdaten und Datenschutz auf sich hat, sollte ein Informationsblatt erstellt werden. Auf diesem sind alle wichtigen Details zur Erfassung zu vermerken.

Löschen und Entsorgung der Daten

Die Löschung und Entsorgung sind in jedem Fall zu gewährleisten. Nach etwa vier Wochen endet die gesetzlich definierte Aufbewahrungsfrist, wodurch die Listen anschließend entsorgt werden müssen. Auch die Gefahr der Ansteckung ist zu diesem Zeitpunkt bereits vorüber. Das achtlose Entwerfen in der Papiertonne sollte jedoch vermieden werden. Die beste Lösung ist das Entfernen über eine separate Datenschutztonne, wodurch Corona und Datenschutz eine Einheit bilden.

 

PRIOLAN als Ihr externer Datenschutzbeauftragter (jetzt anfragen!)

Datenschutz im Unternehmen ist ein komplexes Thema. Wenn Sie Unterstützung benötigen, um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns von PRIOLAN wenden. Wir helfen Ihnen deutschlandweit, rechtssicher zu werden und vor Abmahnungen geschützt zu sein.

Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular oder während unserer Geschäftszeiten telefonisch unter 07131 / 27 56 9-0. Schützen Sie sich jetzt!

 

Das könnte Sie auch interessieren

In unserem Blog schreiben wir über die neusten Themen rund um Datenschutz, IT-Sicherheit und Whistle Blower. Schauen Sie jetzt rein!

Der Wechsel des Externen Datenschutzbeauftragten: Ein Leitfaden Ein Unternehmen, das den Dienst

Warum ein externer Datenschutzbeauftragter für 49 Euro im Monat unrealistisch ist.  

Keine Mehrheit im Bundesrat: Hinweisgeberschutzgesetz vorerst gescheitert Am 10.2.2023 wurde im Bundesrat