Auftragsverarbeiter ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag der Verantwortlichen verarbeitet. Verantwortlicher ist dabei die Stelle, die über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Der Auftragsverarbeiter ist ein Dienstleister, der häufig eingeschaltet wird, um beispielsweise die Abwicklung von Routine- und Massentätigkeiten zu übernehmen.
Es liegt keine Auftragsverarbeitung vor, wenn für den Dienstleister kein Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers (Verantwortlicher) möglich ist.
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter können eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde oder Einrichtung sein.
Gesetzliche Grundlage nach Art.