Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt, dass man als Unternehmen alle personenbezogenen Daten natürlicher Personen schützt. Im heutigen technologischen Zeitalter kommt es jedoch immer wieder zu Datenpannen und Datenklau. Auch für diesen Fall sind in der DSGVO Regularien enthalten. Artikel 33 DSGVO gibt Aufschluss über Fristen und Inhalte der Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn der Schutz personenbezogener Daten verletzt wurde. Artikel 83 legt die Höhe eventueller Bußgelder fest. Fakt ist, man darf eine Datenpanne heutzutage nicht mehr vertuschen. Das kann teuer werden.
Theoretische Grundlagen & Definition nach Art.