Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Für Ihr Unternehmen
Juristische Sicherheit vor Abmahnungen
DEKRA- und TÜV-zertifizierte Experten
Fachgerechte und pragmatische Umsetzung
Unkompliziert & ressourcenschonend
Google Bewertung
Basierend auf 15 Bewertungen
Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Europaweit wurde das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern eingeführt, um Personen, die auf rechtliche Verstöße innerhalb von Unternehmen hinweisen, zu schützen. Unternehmen sind verpflichtet, das Hinweisgeberschutzgesetz bis zum 17. Dezember 2023 intern umzusetzen.
Alle Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Unternehmen, die keine interne Meldestelle einrichten oder betreiben, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro rechnen.
PRIOLAN unterstützt Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Hunderte Unternehmen aus ganz Deutschland vertrauen PRIOLAN in Sachen Datenschutz Cybersicherheit. Überzeugen Sie sich jetzt selber!
Whistleblower Schutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch Whistleblower-Gesetz genannt, ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen, der Menschen schützt, die Missstände in ihrem Arbeitsumfeld aufdecken.
Das Gesetz ist ein Schritt in Richtung Transparenz und Verantwortlichkeit und bietet Schutz für diejenigen, die sich trauen, die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Es soll Personen schützen, die im guten Glauben und aus ethischen Gründen eine Verletzung des Gesetzes oder eine unethische Praxis innerhalb ihres Arbeitsumfelds melden.
Gesetzliche Schutzrechte
Das Gesetz gilt für alle Branchen, einschließlich der Regierung und des privaten Sektors, und schützt Hinweisgeber vor Diskriminierung oder Entlassung, wenn sie Verstöße melden. Es ermöglicht Hinweisgebern, sich an unabhängige Stellen zu wenden und schützt sie vor Vergeltungsmaßnahmen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ermutigt Menschen, sich für das Richtige einzusetzen, und stärkt das Vertrauen in Organisationen, indem es Missstände aufdeckt und zur Behebung anregt.
Umsetzungspflicht Gesetz
Trotz seiner Vorteile ist das Hinweisgeberschutzgesetz in einigen Ländern noch nicht vollständig etabliert und schwer durchsetzbar. Es kann auch schwierig sein, Vergeltungsmaßnahmen zu beweisen, da Arbeitgeber oft ihre Handlungen verschleiern.
Wer muss das Gesetz umsetzen?
- Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten seit 02. Juli 2023
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ab 17. Dezember 2023
- Alle Finanzunternehmen seit 02. Juli 2023
- Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern seit 02. Juli 2023
Unser Leistungen für Ihr Unternehmen
Die PRIOLAN GmbH unterstützt Sie bei allen Herausforderungen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz.
Implementierung-Hinweisgebersystem
- Compliance-Konformität ohne eigene Infrastruktur
- Bereitstellung anonyme Hinweisgeberplattform
- Zertifizierte Cloudlösung
- Betrieb in deutschen Rechenzentren
- Fallbearbeitung durch neutrale Instanz
- Kommunikation mit dem Hinweisgeber mittels anonymen Postfaches
- BSI-konforme Transportsicherung der Daten (Nachrichten, Dateiupload, usw.)
- Multi-Faktor-Authentifizierung zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff
- Datenschutzrechtliche Begutachtung durch TÜViT
Projektbegleitung
- Bereitstellung Datenschutzhinweise und -erklärung zur Integration in Website Verpflichtungserklärungen auf Wahrung der Vertraulichkeit
- Schulung zentrale Ansprechpartner in Compliance Fragen
- Bereitstellung Richtline zur Nutzung des Hinweisgebersystems
Lizenzgebühr
- Monatliche Lizenzgebühr Hinweisgeberplattform (Nach Useranzahl)
DL-Fallbearbeitung-Hinweisgebersystem
- Bereitstellung neutraler juristischer Ansprechpartner
- Kommunikation mit Hinweisgeber
- Bearbeitung, Bewertung und Dokumentation des jeweiligen Sachverhalts
- Ableiten/Einleiten erforderlicher Maßnahmen
PRIOLAN - die Komplettlösung für Ihr Unternehmen
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Was unsere Kunden sagen
Matthias Mall
In vielen Bereichen des wirtschaftlichen Handelns, insbesondere unter Berücksichtigung gesetzlicher, politischer und umweltrelevanter Vorgaben, ist es oft erforderlich, auf externe Partner zurückzugreifen. Im Bereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben wir in der PRIOLAN GmbH einen verantwortungsvollen und kompetenten Berater gefunden.
PRIOLAN hat uns mit hoher Fach- und Sachkenntnis bei der Umsetzung unterstützt und dabei stets die branchenspezifischen Besonderheiten berücksichtigt. Durch die kontinuierliche Beratung und Betreuung fühlen wir uns auch für die Zukunft bestens aufgestellt und optimal vorbereitet.
Andreas Bühler | Manfred Diehl | Josef Pein
Gerade für nebenberufliche Datenschutzbeauftragte ist es von großer Bedeutung, mit minimalem Aufwand stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und eine Plattform für den Austausch zu haben. Der ERFA-Kreis bietet hierfür eine ideale Mischung aus Theorie und Praxis.
Aktuelle Herausforderungen können im Plenum angesprochen und diskutiert werden. Die sorgfältige Vorbereitung der Referenten von PRIOLAN und die praxisnahen Diskussionen sind für den Alltag im betrieblichen Datenschutz äußerst hilfreich und lassen sich problemlos umsetzen. Ergänzt durch Hinweise auf aktuelle Rechtsprechungen und Vorträge aus dem Teilnehmerkreis, bieten die ERFA-Seminare eine exzellente Möglichkeit, sich umfassend über Datenschutzthemen zu informieren und wertvolle Rückmeldungen von Fachkollegen zu erhalten.
Peter Weishäupl
Wir fühlen uns bei der PRIOLAN GmbH in allen Belangen des Datenschutzes und der DSGVO seit vielen Jahren bestens aufgehoben. Dabei vertrauen wir auf die langjährige Erfahrung der PRIOLAN GmbH sowie das fundierte Fachwissen der betreuenden Mitarbeiter.
Besonders schätzen wir die proaktiven Hinweise und Tipps zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Sehr hilfreich und effektiv sind zudem die mehrmals im Jahr stattfindenden Gesprächstermine bei uns im Haus. Während dieser Termine werden nicht nur Fortschritte überprüft, sondern auch unsere Mitarbeiter regelmäßig geschult, was einen wichtigen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Datenschutzstandards leistet.
Karsten Warth
Die Priolan wurde uns von unserem Branchenverband als verlässlichen Partner für den Datenschutz genannt. Wir fühlen uns bei diesem Thema bei der Priolan sehr gut aufgehoben und arbeiten kontinuierlich und partnerschaftlich an dem Projekt. Die Zusammenarbeit funktioniert reibungslos und menschlich angenehm. Wir werden gut beraten, und auch auf unsere unternehmensspezifischen Belange wird seitens der Berater der Priolan jederzeit eingegangen. Wir würden das Unternehmen wieder für eine Beratung beauftragen.
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Über PRIOLAN
PRIOLAN ist deutschlandweit tätig
Seit 1996 sind wir Partner unserer Kunden in Fragen des Datenschutzes und der Cybersicherheit.
Vom Kleinunternehmen bis hin zum gehobenen Mittelstandsunternehmen bringen wir unsere Expertise in Ihre Firma und sorgen für die fachgerechte Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen.
Darüber hinaus bieten wir Schulungen an, um Ihr Personal auf Belange des Datenschutzes und der Cybersicherheit zu trainieren und zu sensibilisieren.
Warum PRIOLAN?
Weil wir juristische und technische Aufgaben gleichermaßen beherrschen.
Weil Datenschutz und Cybersicherheit für uns kein Randthema ist, sondern unser Hauptgeschäft.
Weil wir nach der Beratung auch für die Umsetzung Verantwortung übernehmen.
Kontaktieren Sie uns zum Hinweisgeberschutzgesetz
Fragen und Antworten zu PRIOLAN
Gerne beantworten wir Ihnen vorab bereits einige Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und zu unseren Leistungen. Weitere Fragen beantworten wir gerne in einer kostenfreien Beratung.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch Whistleblower-Gesetz genannt, ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen, der Menschen schützt, die Missstände in ihrem Arbeitsumfeld aufdecken.
Das Gesetz, ist ein Schritt in Richtung Transparenz und Verantwortlichkeit und bietet Schutz für diejenigen, die sich trauen, die Wahrheit ans Licht zu bringen
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im guten Glauben und aus ethischen Gründen eine Verletzung des Gesetzes oder eine unethische Praxis innerhalb ihres Arbeitsumfelds melden.
Beschäftigungsgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes bereits zum 2. Juli 2023 umsetzen. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten war der Stichtag der Umsetzungsfrist der 17.12.2023
PRIOLAN unterstützt Sie dabei, das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrem Unternehmen rechtskonform umzusetzen. Von Einrichtung einer Meldestelle bis hin zur Fallbearbeitung übernehmen wir den kompletten Prozess und unterstützen Sie mit unserem Komplettpaket.
Die Kosten variieren je nach Umfang der Zusammenarbeit. In der Regel haben Sie Softwarekosten für die digitale Meldestelle und Fallgebühren oder Projektbegleitung wird pauschal nach Absprache abgerechnet. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Unternehmen in Deutschland sollten das Hinweisgeberschutzgesetz ernst nehmen, da es mit erheblichen Sanktionen verbunden ist. Wenn ein Unternehmen kein funktionierendes Hinweisgebersystem einrichtet, können Strafen in Höhe von bis zu EUR 20.000 drohen. Doch das ist nicht alles. Sollte das eingerichtete System nicht ordnungsgemäß betrieben werden und Fehler aufweisen, können die Sanktionen sogar auf bis zu EUR 100.000 ansteigen.
Darüber hinaus gibt es auch weitere Haftungsgrundlagen, die diejenigen betreffen, die an der Nichteinhaltung oder dem Missbrauch des Hinweisgeberschutzgesetzes beteiligt sind. Angesichts dieser strengen Vorschriften ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, das Gesetz korrekt umzusetzen und sicherzustellen, dass Hinweisgeber angemessen geschützt werden.