Anleitung zum Löschkonzept
Die DSGVO fordert die Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO), wenn die weitere Speicherung der Daten für ein Unternehmen nicht mehr erforderlich ist. Das Löschgebot reflektiert nämlich in besonderer Weise das informationelle Selbstbestimmungsrecht und den Grundsatz des Verbotsgesetzes mit Erlaubnisvorbehalt. Einmal rechtmäßig erhobene personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn die weitere Speicherung der Daten für die verantwortliche Stelle nicht mehr erforderlich ist.