Wissenswerte Beiträge zu Datenschutz & IT-Sicherheit

Themen: Technisch organisatorische Maßnahmen [TOM]

Technisch organisatorische Maßnahmen [TOM] nach Art 32 DSGVO – Definition, Vorlagen, Beispiele & Checklisten

Was meint die Datenschutzgrundverordnung eigentlich mit technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM)? Ein Betrieb, der personenbezogene Daten verarbeitet sowie jegliche Auftragsverarbeiter, mit denen er zusammenarbeitet, sind verpflichtet den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Hierzu müssen laut DSGVO geeignete und zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Gesetzliche Grundlage nach Art. 32 der DSGVO Laut Absatz 1 des Artikel 32 DSGVO umfassen die TOM unter anderem ein System für die Datenverarbeitung zu installieren, dass nicht nur zuverlässig arbeitet. Es muss zudem Vertraulichkeit gewährleisten, also die personenbezogenen Daten vor dem Zugriff Betriebsfremder schützen.
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