Wissenswerte Beiträge zu Datenschutz & IT-Sicherheit

Themen: Datenschutz E-Mail

Zugriff auf E-Mail Account der Mitarbeiter

Die Antwort auf die Frage, wann der Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzte einen Zugriff auf die E-Mails von Mitarbeitern hat, ist sehr komplex. Im Wesentlichen muss unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer seinen geschäftlichen E-Mail Account nur für dienstliche Zwecke oder auch privat nutzen darf. Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber einen Zugriff auf den E-Mail Account des Mitarbeiters nach der DSGVO hat und wann beziehungsweise ob ein Zugriff auf Mails nach einer Kündigung erfolgen darf.

Datenschutz E-Mail: Do’s & Dont’s – Tipps vom DSGVO Experten

Manchmal ist es erforderlich, dieselbe E-Mail an mehrere Empfänger gleichzeitig zu versenden. Allerdings ist bekannt, dass viele E-Mail-Adressen den Namen des Empfängers beinhalten, der somit auch von anderen Empfängern mitgelesen werden kann. Hier stellt sich die Frage nach dem Datenschutz, denn dabei handelt es sich, gemäß Bundesdatenschutzgesetz, um personenbezogene Daten. Und damit um ein Thema, das nach einer sensiblen Behandlung verlangt. Geschäftlich und Privat Dies gilt grundsätzlich immer, ganz egal, ob es sich dabei um eine geschäftliche oder private E-Mail-Adresse handelt. Darüber hinaus nutzen zahlreiche User auch ihre private E-Mail-Adresse bei verschiedenen Diensten, was einer digitalen Identität gleichkommt.
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