Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) findet in Deutschland ausschließlich Anwendung auf personenbezogene Daten und keine andere Art von Daten. Dafür ist es notwendig zu wissen, was personenbezogene Daten überhaupt sind. Der Begriff der personenbezogenen Daten wird daher gleich im ersten Kapitel in Art. 4 DSGVO definiert. Es handelt sich um Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine natürliche Person ist im Gegensatz zu einer juristischen Person ein Privatmensch, auch Verbraucher oder Konsument. Eine juristische Person hingegen ist ein Unternehmen. Manche Menschen, wie Einzelunternehmer, sind sowohl juristische als auch natürliche Person.