Datenschutz als Wettbewerbsvorteil: Impulse durch EuGH-Entscheid
Worum geht’s?:
Der EuGH-Entscheid im Fall „Lindenapotheke“ sorgt für Gesprächsstoff: Wettbewerber können Datenschutzverstöße von Konkurrenten juristisch angreifen – zumindest, wenn nationale Gesetze dies erlauben. In Deutschland eröffnet das UWG solche Möglichkeiten. Unlängst vorgelegte Gesetzesentwürfe zur Prävention derartiger Angriffe wurden durch die Bundesregierung abgelehnt.
Folgen für Unternehmen:
Unternehmen müssen Datenschutz nicht nur als rechtliche Pflicht, sondern auch als Wettbewerbsschutz verstehen. Verstöße könnten künftig von Mitbewerbern ausgenutzt werden – ein klarer Anreiz, Datenschutzrichtlinien konsequent umzusetzen.
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