Malware und Trojaner, die derzeit massive Angriffe verursachen

Aus aktuellem Anlass möchte die PRIOLAN GmbH Sie darauf hinweisen, dass sich per E-Mail ein Trojaner und eine Malware im Umlauf befinden, welche einen hohen Schaden anrichten können.

Nachfolgend möchte wir Sie daher über diese informieren und empfehle diese Meldung auch an Ihre Mitarbeiter weiter zu leiten bzw. diese zu Informieren.

Trojaner – Emotet

Was macht der Trojaner?

Emotet liest die Kontaktbeziehungen und E-Mail-Inhalte aus den Postfächern infizierter Systeme aus. Diese Informationen nutzen die Täter zur weiteren Verbreitung des Schadprogramms. Das funktioniert so: Empfänger erhalten E-Mails mit authentisch aussehenden, jedoch erfundenen Inhalten von Absendern, mit denen sie erst kürzlich in Kontakt standen. Aufgrund der korrekten Angabe der Namen und Mailadressen von Absender und Empfänger in Betreff, Anrede und Signatur wirken diese Nachrichten auf viele authentisch. Deswegen verleiten sie zum unbedachten Öffnen des schädlichen Dateianhangs oder der in der Nachricht enthaltenen URL.

SO KANN MAN SICH SCHÜTZEN

  • Installieren Sie zeitnah bereitgestellte Sicherheitsupdates für Betriebssysteme und Anwendungsprogramme (Web-Browser, E-Mail-Clients, Office-Anwendungen usw.).
  • Setzen Sie Antiviren-Software ein und aktualisieren Sie diese immer wieder.
  • Öffnen Sie auch bei vermeintlich bekannten Absendern nur mit Vorsicht Dateianhänge von E-Mails (insbesondere Office-Dokumente) und prüfen Sie in den Nachrichten enthaltene Links, bevor sie diese anklicken. Bei einer verdächtigen E-Mail sollten Sie im Zweifelsfall den Absender anrufen und sich nach der Glaubhaftigkeit des Inhaltes erkundigen.

WAS TUN WENN MAN ZUM OPFER WURDE

  • Informieren Sie Ihr Umfeld über die Infektion, denn Ihre Mailkontakte sind in diesem Fall besonders gefährdet.
  • Ändern Sie alle auf dem betroffenen Systemen (zum Beispiel im Web-Browser) gespeicherten und eingegebenen Zugangsdaten.
  • Die Schadprogramme nehmen teilweise tiefgreifende (sicherheitsrelevante) Änderungen am infizierten System vor. Sollte Ihr Rechner mit Schadsoftware wie Emotet infiziert sein, dann empfiehlt das BSI, diesen Rechner neu aufzusetzen.
  • Informieren Sie umgehend Ihre IT und den Datenschutzbeauftragten.

Weitere Informationen finden sie unter: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktuell/Informationen/Artikel/emotet.html

Malware – Bewerbung

Was macht die Malware?

Durch das BSI wurde verstärkt beobachtet, dass Unternehmen Ziel von Malware- und Ransomwareangriffen geworden sind. Aktuell ist besonders eine Malware im Umlauf, welche besonders gefährlich sein kann. Dabei verbirgt sich hinter einer echt aussehenden Bewerbung ein Word Dokument oder eine Zip Datei mit Passwortschutz. Das Passwort befindet sich in der E-Mail des vermeintlichen Bewerbers. Wird das Dokument geöffnet und das Passwort eingegeben ist es schon zu spät. Die Malware verbreitet sich rasant auf dem Rechner und ermöglicht es größeren Schaden anzurichten.

SO KANN MAN SICH SCHÜTZEN

  • Öffnen Sie keine Bewerbungen mit Word Dokumenten oder ZIP Dateien.
  • Bittet Sie den Bewerber die Bewerbung als PDF erneut zu senden.

WAS TUN WENN MAN ZUM OPFER WURDE

  • Informieren Sie umgehend Ihre IT und den Datenschutzbeauftragten.

PRIOLAN als Ihr externer Datenschutzbeauftragter (jetzt anfragen!)

Datenschutz im Unternehmen ist ein komplexes Thema. Wenn Sie Unterstützung benötigen, um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns von PRIOLAN wenden. Wir helfen Ihnen deutschlandweit, rechtssicher zu werden und vor Abmahnungen geschützt zu sein.

Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular oder während unserer Geschäftszeiten telefonisch unter 07131 / 26 28 0. Schützen Sie sich jetzt!

Das könnte Sie auch interessieren

In unserem Blog schreiben wir über die neusten Themen rund um Datenschutz, IT-Sicherheit und Whistle Blower. Schauen Sie jetzt rein!

Der Wechsel des Externen Datenschutzbeauftragten: Ein Leitfaden Ein Unternehmen, das den Dienst

Warum ein externer Datenschutzbeauftragter für 49 Euro im Monat unrealistisch ist.  

Keine Mehrheit im Bundesrat: Hinweisgeberschutzgesetz vorerst gescheitert Am 10.2.2023 wurde im Bundesrat