GDPR- (General-Data Protection Regulation) vs. ePrivacy-Verordnung – 3 zentrale Unterschiede und der aktuelle Stand

Mit der Datenschutzgrundverordnung aus dem Jahr 2018 und den vielen Bestimmungen zur Datenverwendung und -speicherung im digitalen Raum gewinnt das Thema Datenschutz zunehmend an Relevanz. Die GDPR sowie die ePrivacy VO sollen aus diesem Grund für deutlich mehr Organisation im Bereich Datenschutz sorgen, um die Rechte der Konsumenten und Nutzer im digitalen Raum zu stärken. Doch was genau steckt hinter den Verordnungen und was unterscheidet die beiden Datenschutz-Lösungen voneinander?

Was versteht man unter der GDPR (General-Data Protection Regulation)?

Die GDPR-Verordnung steht für General Data Protection Regulation und ist gleichbedeutend mit der EU-DSGVO. Diese definiert den Datenschutz und legt fest, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Als eine Verordnung mit Gültigkeit in der gesamten EU schafft es die General Data Protection Regulation, übergeordnete Angaben zur Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten zu schaffen.

Was versteht man unter der ePrivacy-Verordnung?

Mit der ePrivacy Verordnung werden zwar die gleichen Ziele wie bei der EU-DSGVO verfolgt, sie bezieht sich allerdings ausschließlich auf den digitalen Raum. Durch die Verordnung sollen Unternehmen und Privatpersonen davor geschützt werden, dass Daten unrechtmäßigt verwendet werden und digitale Geschäfte in Gefahr sind. Besonders wichtig ist hierbei der Einklang zwischen Mensch und Technik, damit immer klar wird, an welcher Stelle welche Daten erhoben werden und was der Zweck ihrer Verarbeitung ist.

3 zentrale Unterschiede zwischen GDPR- und ePrivacy-Verordnung

Die ePrivacy Verordnung bezieht sich daher vor allem auf die elektronische Kommunikation, die GDPR bezieht sich hingegen auf alle Faktoren des Datenschutzes.

Ein weiterer Unterschied ist der Entstehungshintergrund beider Verordnungen. Die ePrivacy VO entstammt aus der bereits geltenden Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und stellt lediglich eine Ergänzung dar. Die EU-DSGVO ist im Vergleich wiederum ein vollkommen neues Konzept, welches es im gesamteuropäischen Kontext zuvor nicht gegeben hat.

Auch der Zweck beider Verordnungen unterscheidet diese voneinander. Die ePrivacy VO umfasst nicht nur personenbezogenen Daten, sondern auch die per „Cookies“ aufgenommenen Daten im digitalen Raum. Sie fokussiert sich auf die elektronische Kommunikation und setzt auf eine detaillierte Aufklärung, bevor Nutzerdaten im digitalen Raum erfasst werden.

Aktueller Stand der ePrivacy-Verordnung

Da es sich bei der Verordnung um eine europäische Initiative handelt, hat jeder Mitgliedsstaat die Berechtigung, selbst Vorschläge zur Anpassung zu unterbreiten. Seit November 2019 gibt es nun eine neue Version der ePrivacy, durch die sich die gesamte Rechtssicherheit deutlich verbessern lässt. Für Unternehmen bedeuten die neuen Anpassungen, dass etwas mehr Sorgfalt an der ein oder anderen Stelle nicht schaden kann, um den neuen Bestimmungen vollständig gerecht zu werden.

Zusammenfassung

Rund um ePrivacy und Datenschutz zeigt sich, dass sich die beiden Verordnungen auch vor der endgültigen Einführung gut miteinander verbinden. Dies schafft ein enormes Potenzial im Datenschutz von Privatpersonen und Unternehmen, um für mehr Gerechtigkeit und Transparenz zu sorgen. Wie die Entwicklung im kommenden Jahr voranschreiten wird, lässt sich allerdings nicht voraussagen. Dennoch bleibt eine gute Entwicklung, die sich auch innerhalb der EU über reichlich Zustimmung freuen darf.

PRIOLAN als Ihr externer Datenschutzbeauftragter (jetzt anfragen!)

Datenschutz im Unternehmen ist ein komplexes Thema. Wenn Sie Unterstützung benötigen, um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns von PRIOLAN wenden. Wir helfen Ihnen deutschlandweit, rechtssicher zu werden und vor Abmahnungen geschützt zu sein.

Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular oder während unserer Geschäftszeiten telefonisch unter 07131 / 26 28 0. Schützen Sie sich jetzt!

Das könnte Sie auch interessieren

In unserem Blog schreiben wir über die neusten Themen rund um Datenschutz, IT-Sicherheit und Whistle Blower. Schauen Sie jetzt rein!

Der Wechsel des Externen Datenschutzbeauftragten: Ein Leitfaden Ein Unternehmen, das den Dienst

Warum ein externer Datenschutzbeauftragter für 49 Euro im Monat unrealistisch ist.  

Keine Mehrheit im Bundesrat: Hinweisgeberschutzgesetz vorerst gescheitert Am 10.2.2023 wurde im Bundesrat