Betroffenenrechte DSGVO: Der Datenschutz sieht vor, dass eine von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person immer “Herr” der eigenen Daten bleibt.
Um dies sicherstellen zu können, stehen jeder Person hierfür eine Vielzahl von Rechten zu, welche diese gegenüber dem Verantwortlichen verlangen kann.
Die nachfolgenden Betroffenenrechte (DSGVO) von Personen, sollten Sie als Unternehmer unbedingt beachten:
RECHT AUF AUSKUNFT:
Jder hat das Recht darauf, dass der Verantwortliche Auskunft darüber gibt, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.