Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Wer ist von NIS-2 betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie der EU erweitert die Cybersicherheitsanforderungen erheblich. Viele Unternehmen fragen sich daher: Fällt mein Unternehmen unter NIS-2?

Die Antwort hängt nicht nur von der Branche, sondern auch von Größe und Bedeutung für kritische Infrastruktur ab.


Welche Unternehmen betroffen sind

NIS-2 unterscheidet zwei Gruppen:

1. „Essential Entities“ (besonders wichtige Einrichtungen)

Dazu gehören u. a.:

  • Energieversorger
  • Gesundheitswesen
  • Banken
  • Trinkwasserversorger
  • digitale Infrastruktur
  • Transport & Logistik

2. „Important Entities“ (wichtige Einrichtungen)

Dazu gehören u. a.:

  • IT-Dienstleister
  • Cloud-Anbieter
  • Produktionsunternehmen
  • Lebensmittelindustrie
  • Forschungseinrichtungen
  • größere Mittelständler in kritischen Lieferketten

Größenkriterien

In der Regel gilt NIS-2 für Unternehmen mit:

  • mehr als 50 Mitarbeitern
    oder
  • mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz

Warum auch der Mittelstand betroffen ist

Viele mittelständische Unternehmen fallen indirekt unter NIS-2, wenn sie:

  • Teil einer Lieferkette sind
  • IT-Dienstleistungen erbringen
  • kritische Prozesse für andere Unternehmen steuern

Fazit

NIS-2 betrifft deutlich mehr Unternehmen als die frühere KRITIS-Regelung. Besonders der Mittelstand sollte früh prüfen, ob er unter die Richtlinie fällt.

 

Wenn Sie sich tiefer informieren möchten, finden Sie hier die wichtigsten Themenbereiche:

 

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