Unser Vorgehen

Von Anfang an ist unser Handeln vom Pragmatismus und der Verhältnismäßigkeit geprägt.

Als Datenschutzbeauftragte ist es unsere Aufgabe auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hinzuwirken.

 Zu diesem Zweck führen wir im Rahmen einer Dokumentenreview, durch Gespräche und Vor-Ort Begehung eine Bestandsaufnahme durch. Diese Informationen werten wir in der Konzeptionsphase rechtlich und sicherheitstechnisch aus, erstellen erforderliche Dokumente und arbeiten Lösungsvorschläge aus. Im weiteren Verlauf unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und Überwachen fortlaufend die Prozesse. Aus Gründen eines reibungslosen Gangs der Geschäftsabläufe und zur gleichmäßigen Verteilung der Kosten hat sich in Praxis häufig eine schrittweise Bestandsaufnahme bei gleichzeitiger Umsetzung akut anstehender Maßnahmen bewährt.

externet datenschutzbeauftragter, datenschutzberatung

Mittelfristige Maßnahmen

  • Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen ggf. anhand einer Zielgruppenorientierung (Geschäftsleitung, Führungskräfte, besondere Funktionsgruppen, Mitarbeiter, ggf. Fremdpersonal bzw. Auftragsdatenverarbeiter [bspw. externe IT-Dienstleister] durch geeignete Maßnahmen über die Vorschriften der DSGVO sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz und vertraut machen mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes (bspw. durch Online-Selbstschulungen; persönliche Gruppenschulungen, um zu gewährleisten, dass jeder Mitarbeiter die für ihn relevanten Datenschutzregeln kennt und beachtet; Dokumentation der Schulungsteilnahme; Lernerfolgskontrolle).
  • gesonderte Schulung des Betriebsrats und der Personalabteilung über die besonderen Erfordernisse des Arbeitnehmerdatenschutzes.
  • Einsatz unterschiedlicher Medien wie Merkblätter oder Broschüren, Veröffentlichung von Hinweisen und Fachbeiträgen zu datenschutzrechtlicher Fragen allgemeiner oder gruppenspezifischer Art sowie zu besonderen Vorkommnissen im Intranet oder am “Schwarzen Brett”.
  •  
  • Führen von Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
  • Einsatz eines entsprechenden Software-Tools zur zweckentsprechenden Erfassung, Verwaltung und Auswertung der vorgeschriebenen Informationen über ein Verarbeitungsverfahren.

Vornahme von Vorabkontrollen nach der DESGVO bei solchen automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten, welche besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen.

  • Entwicklung, Implementierung und Weiterentwicklung von betriebsinternen Richtlinien zum Datenschutz (betriebsinterne Standards zum Umgang mit personenbezogenen Daten, Nutzung der betrieblichen IT-Infrastruktur, Nutzung der Telefon-, Fax-, Internet- und E-Mail-Dienste, Zugang zu Betriebsräumen, Verwendung von Passwörtern, Verschlüsselung von Daten, Entsorgung von Datenträgern etc.), entweder in Form von verbindlichen Dienstanweisungen oder bei Vorhandensein eines Betriebsrates in Form von Betriebsvereinbarungen in Zusammenarbeit mit den betroffenen betriebsinternen Stellen (Personal-, IT-, Rechts-, ggf. Vertriebs-/Marketing-, Einkaufsabteilung und Betriebsrat).
  • Bereitstellung entsprechender Entwürfe.
  • Koordinierung der Maßnahmen mit Management, Personalabteilung und Betriebsrat.
  • Durchführung von Kontrollen.
  • Ermittlung datenschutzrechtlichen Handlungsbedarfes infolge einer Auftragsvergabe an (konzern-) interne oder externe Dienstleister.
  • Bereitstellung entsprechender Vertragsentwürfe.
  • Gestaltung entsprechender Weisungen.
  • Durchführung von Kontrollen.
  • Regelungen zur Funktionsübertragung.
  • Ermittlung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit und des Handlungsbedarfes (Zulässigkeitsvoraussetzungen EU/EWR/Drittstaaten, Beurteilung des Angemessenheit des Datenschutzniveaus, Genehmigungsverfahren der Aufsichtsbehörden, Datenübermittlung im Konzerngefüge, Besonderheiten bei Mitarbeiterdaten, Grenzüberschreitende DViA, “Offshoring”, “Nearshoring”).
  • Bereitstellung entsprechender Garantien bei einer Datenübermittlung in einen Drittstaat ohne angemessenes Datenschutzniveau (z.B. Vertragslösung, Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, Safe Harbor Principles, Codes of Conduct).
  • Im Innenverhältnis (dienstliche/private Nutzung des Telefon-, E-Mail-, Internet- und Intranet-Dienstes, Social Media Richtlinie, Mitarbeiterdaten im Internet/Intranet, Filterung von E-Mails).
  • Im Außenverhältnis (Webauftritt; Impressumspflichten/Anbieterkennzeichnung; Konformität der Inhalte, insbesondere der Texte, Fotos, Illustrationen und Sounds sowie des Layouts der Homepage selbst mit dem UrhG; Konformität des Domainnamens mit Namens- oder Markenrechten Dritter; Kontrolle der verlinkten Seiten auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte um eine Haftung für Fremdinhalte zu vermeiden; Bereitstellung einer Datenschutzerklärung bzw. “Privacy Policy” [beinhaltet möglichst detaillierte Informationen über die Art, die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an Dritte, die Dauer der Speicherung und die Möglichkeit der Löschung sowie Fragen zur Datensicherheit: Unterrichtung des Nutzers über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten; Hinweise des Nutzers auf Widerspruchsrechte; Beachtung der Erfordernisse einer Einwilligung und des Rechts auf Widerruf nach; Unterrichtung über technisch-organisatorische Vorkehrungen; Sicherstellen des Rechts auf Auskunft; Hinweis auf das Setzen von Cookies und Google Analytics, datenschutzgerechte Gestaltung von Eingabeformularen]; Beachtung datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Erfordernisse bei Newslettern, Direkt- und E-Mail-Marketing; ggf. Beachtung jugendschutzrechtlicher Vorgaben; Informationspflichten gegenüber Verbrauchern im Fernabsatz und Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr.

Durch Implementierung organisatorischer Maßnahmen sind insbesondere folgende Betroffenenrechte betriebsinterner Art (arbeitnehmerbezogene Datenverarbeitung) sowie betriebsexterner Art (kunden-, lieferanten-, auftragnehmerbezogene Datenverarbeitung) sicherzustellen:

  • Unterrichtung
  • Benachrichtigung
  • Auskunft gem
  • Berichtigung, Löschung und Sperrung
  • Widerspruch

Beratung (bspw. in Form von persönlichen Gesprächen, Telefonaten, E-Mails, Briefen, Stellungnahmen, Gutachten) in Datenschutzfragen (bspw. allgemeine Fragen zum Datenschutzrecht; praktische Fragen zur Umsetzung von Rechtsvorschriften; Anforderungen der Aufsichtsbehörden; Fragen zur arbeitsplatz-, arbeitnehmer-, kunden-, lieferanten-, auftragnehmerbezogenen Datenverarbeitung; datenschutzgerechter Internetauftritt; Outsourcing [Datenverarbeitung im Auftrag, Funktionsübertragung]; datenschutzkonforme Datenübermittlung ins Ausland) von:

  • Geschäftsführung, Management bzw. Leitungs- und Planungsgremien (insbesondere Abteilungen IT [bspw. Implementierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend der Anlage zu DSGVO; Erstellung von Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepten; elektronische Archivierung], Personal [s. Ausführungen zu Betriebsrat], Vertrieb/Marketing [bspw. Customer Relationship Management – CRM, Kundenbindungsprogramme, personenbezogene Marketing-Aktivitäten, Einwilligungsmanagement, werbliche Ansprache]);
  • Betriebsrat (Datenschutzpflichten des Betriebsrates; Rechtsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten [Mitbestimmungsrechte, Informationsrechte, Kontrollbefugnisse]; Rechte der Mitarbeiter; datenschutzgerechte Gestaltung von Personalinformationssystemen; Mitarbeiterdatenschutz im Call Center; Kontrolle von Internet- und E-Mail-Einsatz; Personaldaten im Internet; Videokontrolle; Telearbeit; Datenflüsse bei Wechsel des Arbeitgebers [bspw. Arbeitgeberauskunft, Betriebsveräußerung]; Assistenz bei der Konzeptionierung von Betriebsvereinbarungen mit Berührungspunkten zur arbeitsplatz- und arbeitnehmerbezogenen Datenverarbeitung);
  • Belegschaft, Betriebsarzt, Kunden, Auftragnehmern, Lieferanten, Betroffenen.

Vertretung des Unternehmens bzw. agieren als Ansprechpartner gegenüber externen Stellen (bspw. Aufsichtsbehörden, Betroffene, Kunden, Auftragnehmer und Lieferanten) in datenschutzrechtlich relevanten Fragestellungen und Steuerung aller damit zusammenhängenden Kontakte. Vertretung des Unternehmens in Fachgremien.

  • Einleitung vorbereitender Maßnahmen bei angekündigtem aufsichtsbehördlichem Besuch; Führung der Gespräche und der Verhandlungen auf Unternehmensseite.
  • Beratende Tätigkeit bei Vorgängen gegenüber den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie der Bundesnetzagentur, soweit die Vorgänge einen Bezug zum Daten- oder Fernmeldegeheimnis aufweisen.
  • Telefonische Auskunft und Beratung in Akutfällen.
  • Planung und Durchführung eines Datenschutzaudits.

Kurzfristige Maßnahmen

  • Schriftliche Verpflichtung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen auf das Datengeheimnis bzw. Überprüfung der bestehenden Formulare
  • schriftliche Verpflichtung der bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Telekommunikationsdiensten tätigen Personen auf das Fernmeldegeheimnis gemäß §88 TKG.
  • Veröffentlichung eines ersten Artikels in der Betriebszeitung oder im Intranet über die Notwendigkeit der Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Unternehmen.
  • Halten eines kurzen Vortrages über die Notwendigkeit der Beachtung datenschutzrechtlicher und IT-sicherheitsrelevanter Vorgaben im Unternehmen

Langfristige Maßnahmen

Unter einem Datenschutzkonzept ist eine strukturierte Analyse möglicher Gefahren- und Schadenszenarien und darauf aufbauender Schutzmaßnahmen zu verstehen. Die Schutzmaßnahmen werden unter Berücksichtigung sämtlicher der in der Anlage erläuterten einzelnen technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen. Das Konzept muss eine Revisionssicherheit ermöglichen. Kernbestandteile eines Datenschutzkonzeptes sind regelmäßig:

  • Bestandsaufnahme
  • Schutzbedarfsfeststellung
  • Risiko-/Gefahrenanalyse
  • Maßnahmenauswahl
  • Verhältnismäßigkeits-/Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Festlegung von Implementierungszeitrahmen und Verantwortlichkeiten
  • Umsetzung und fortlaufende Kontrolle
  • Evaluierung der Resultate und ggf. Nachbesserung bzw. Neukonzipierung zu treffender Maßnahmen.
  • Aufbau eines Kontrollsystems

Um die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, sicherzustellen und um die unverzügliche Behebung von datenschutzrechtlichen Schwachstellen zu gewährleisten, ist per Organisationsanweisung sicherzustellen, dass der DSB rechtzeitig über die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten unterrichtet wird.

  • Aufbau eines Dokumentationssystems

Um den datenschutzrechtlichen Erfordernissen zum Nachweis der rechtlichen Zulässigkeit und der Zweckbindung und den erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen sowie der gebotenen Sorgfalt zu entsprechen, ist eine hinreichende Dokumentation sicherzustellen. Ferner sind die Aktualität der Dokumentation und ein rascher Zugriff darauf sicherzustellen.

  • Einbindung in betriebliche Prozesse der Compliance und der Qualitätssicherung
  • Identifikation datenschutzrelevanter Schnittstellen
  • Risikomanagement (Bewertung und Gewichtung der Risiken nach rechtlichen, wirtschaftlichen, unternehmenspolitischen, technischen und organisatorischen Kriterien).
  • Koordinierung der Aktivitäten und Bilden einer gemeinsamen Schnittstelle mit Internem Kontrollsystem (IKS) um den Überwachungs- und Dokumentationspflichten anderer gesetzlicher Erfordernisse im Unternehmen zu entsprechen (z.B. “Compliance”-Anforderungen im Hinblick auf IT-Sicherheitsaspekte nach KonTraG, SOX, Basel II).
  • Koordinierung der Anforderungen des Datenschutzes mit solchen der Qualitätssicherung aus anderen laufenden und geplanten betrieblichen Prozessen (bspw. Personalplanung und –entwicklung, IT, Marketing, Verkauf, Einkauf, Auftragsabwicklung/Projektabwicklung, Hausverwaltung/Wartung/Service, Qualitätsmanagement, Reklamationsbearbeitung, Vertrags-/ Dokumentenmanagement, Finanzbuchhaltung, Controlling/Auditierung, Mahnwesen/Inkasso, Internet-Auftritt) um eine integrierte Lösung zu erreichen (Synergieeffekte).
  • Zusammenarbeit mit anderen Kontrollstellen (bspw. Revision, externe Prüfer, Auditoren).
  • Implementierung DS-Management-Software

Die Erfordernisse aus den vorstehenden Punkten a – c können einträglich durch den Einsatz eines Software-Tools abgedeckt werden, mit dem entsprechende Daten dezentral von Mitarbeitern erfasst und dem DSB in einer zentralen Datenbank zur Auswertung und zum Erkennen von Handlungsbedarf zur Verfügung gestellt werden.

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Datenschutzbudgets

Bedarfseinschätzung und –planung für Sachmittel und für die Inanspruchnahme von internen und externen Dienstleistungen.

  • Entwicklung einer einheitlichen Datenschutzphilosophie mit grundlegenden Zielvorgaben, die als Kontrollmaßstab für alle Konzerngesellschaften gelten und die datenschutzrechtlichen Interessen der Einzelgesellschaften berücksichtigen.
  • Entwicklung einer für alle Unternehmen einheitlichen Datenschutzstrategie zur Erreichung der datenschutzrechtlichen Zielvorgaben.
  • Ausgestaltung der Datenschutzorganisation mit Festlegung der zu treffenden baulichen, organisatorischen, personellen und technischen Einzelmaßnahmen zur Umsetzung der Strategie im Konzern und in den einzelnen Gesellschaften.
  • Betreuung, Anweisung und Kontrolle der für den Datenschutz verantwortlichen Mitarbeiter.

Vorlegen eines Tätigkeitsberichtes zum Ende eines jeden Geschäftsjahres gegenüber der Unternehmensleitung (wesentliche Entwicklung gegenüber der Vorperiode, Datenschutzmaßnahmen [Tätigkeiten im Berichtszeitraum, Planung für kommenden Berichtszeitraum, Arbeitnehmerdatenschutz, Datenverarbeitung im Auftrag/Funktionsübertragung]; Datensicherheit/IT-Sicherheit; Qualifikation DSB; Anfragen/Beschwerden zum Datenschutz).

Quickcheck

Mit nur 10 Fragen erfahren Sie, welches Paket für Ihren Bedarf aus Sicht des Datenschutzes und der DSGVO relevant sind. Ermitteln Sie Ihren Bedarf und erhalten Sie direkt im Anschluss eine kostenfreie Checkliste für Ihr Unternehmen.

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Wenn sie bareits wissen, an welchen Stellen Verbesserungen notwending sind, können Sie uns eine Anfrage stellen. Wir melden uns zeitnah und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen alle weiteren Schritte.

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