Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist eine Dokumentation der Datenverarbeitung. Zu den einzelnen Verfahren wie etwa Vertrieb, Einkauf, E-Mail-System wird dokumentiert, zu welchem Zweck und auf welche Weise Informationen zu Kunden, Beschäftigten oder Lieferanten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wo die Informationen gespeichert sind, wer darauf zugreift und an wen sie weitergegeben werden. Die Vorteile der Dokumentation liegen auf der Hand: Datenverarbeitung wird überschaubar und mittelfristig sorgt sie für die Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung. Angesichts des immensen Aufkommens an personenbezogenen Daten im Unternehmen, erscheint die Erstellung und weitere Pflege des Verfahrensverzeichnisses als eine schwer zu bewältigende Mammutsaufgabe.

Die Schulung zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vermittelt neben den erforderlichen rechtlichen und technischen Grundlagen die praktische Herangehensweise. Teilnehmer lernen Hilfsmittel zur Erfüllung ihrer Aufgabe kennen und erarbeiten unter fachkundiger Anleitung erste praxisorientierte Lösungsansätze.

Weitere Informationen zur Schulung zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Schulung

  • Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach der EU-DSGVO
  • Strukturierung der betrieblichen Verfahrensübersicht
  • Rechtsgrundlage des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Inhalte des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Ermitteln der personenbezogenen Daten im Vorfeld zur Verfahrensdokumentation
  • Verantwortlichkeiten
  • Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Datenschutzbeauftragten
  • Vorabkontrolle bei besonders sensiblen Verfahren
  • Datenschutz-Folgenabschätzung nach der EU-DSGVO
  • Praktische Übungen anhand von Beispielen
  • Hilfsmittel zur Erstellung der Verfahrensdokumentation
  • Datenschutzbeauftragte
  • Datenschutzverantwortliche
  • Mitarbeiter, die Aufgaben im Bereich Datenschutz wahrnehmen werden
  • Grundkenntnisse des Datenschutzes
  • 1 Tag (09:00 – 16:00 Uhr)

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