NIS-2 Richtlinie - strukturiert, prüfbar, umsetzbar
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit
Mit dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen an technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen erheblich. Unternehmen müssen nachweisbare Prozesse zur Risikoidentifikation, Prävention, Detektion und Reaktion auf Cybervorfälle etablieren.
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PRIOLAN unterstützt Sie bei der vollständigen, revisionssicheren Umsetzung der NIS-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zum laufenden Betrieb eines konformen Sicherheits- und Risikomanagements.
Leistungsübersicht
End-to-End-Unterstützung für NIS-2 Compliance
Ganzheitliche Begleitung von der Analyse des Ist-Zustands über die Umsetzung aller Anforderungen bis zur nachhaltigen Einhaltung der NIS2-Richtlinie.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach NIS-2
Konzeption, Implementierung und Dokumentation aller erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS2-Vorgaben.
Begleitung durch erfahrene IT-Security- und Compliance-Experten
Persönliche Beratung und operative Unterstützung durch spezialisierte Experten mit praxisnaher Erfahrung in IT-Sicherheit und regulatorischer Compliance.
NIS2 – Technischer und regulatorischer Rahmen
NIS-2 (Directive (EU) 2022/2555) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit kritischer und wichtiger Einrichtungen. Sie erweitert sowohl den Geltungsbereich als auch die Tiefe der geforderten Sicherheitsmaßnahmen und definiert klare Verantwortlichkeiten auf Management-Ebene.
Die Richtlinie fordert ein systematisches Informationssicherheitsmanagement und lässt sich effizient in bestehende Frameworks wie ISO/IEC 27001, ISO 22301 oder die DSGVO integrieren.
Zentrale Änderungen gegenüber NIS1
Einbeziehung zusätzlicher Sektoren, u. a. Gesundheitswesen, digitale Dienste, Lieferketten, Industrie und Forschung.
Verbindliche Sicherheitskontrollen
Pflicht zur Umsetzung u. a. von:
- Risikomanagementprozessen
- Schwachstellen- und Patchmanagement
- Kryptografischen Verfahren
- Identitäts- und Zugriffsmanagement (z. B. MFA)
Erhöhte Governance-Anforderungen
Die Geschäftsleitung ist für die Umsetzung, Überwachung und Wirksamkeit der Maßnahmen verantwortlich.
Betroffene Unternehmen
Unter die NIS-2-Richtlinie fallen Organisationen aus 18 definierten Sektoren, sofern sie:
- mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen oder
- einen Jahresumsatz von ≥ 10 Mio. EUR erzielen.
Zusätzlich können Dienstleister und Zulieferer erfasst sein, die kritische Unterstützungsleistungen für betroffene Einrichtungen erbringen, darunter IT-Service-Provider, Cloud- und Plattformbetreiber, industrielle Zulieferer sowie Forschungseinrichtungen.
Risiken bei fehlender Compliance
Die Nichteinhaltung der NIS-2-Vorgaben kann zu erheblichen operativen, finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen:
- Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
- nordnung zusätzlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen durch Behörden
- Persönliche Haftung von Geschäftsleitungsmitgliedern
Technische Umsetzung der NIS2-Anforderungen
01
Risikoanalyse & ISMS-Definition
Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß ISO/IEC 27001 inkl. Risikoanalyse, Risikobehandlung und Incident-Management-Prozessen.
02
Absicherung von IT- und OT-Systemen
Implementierung technischer Schutzmaßnahmen wie:
- Verschlüsselung ruhender und übertragener Daten
- Multi-Faktor-Authentifizierung
- Netzwerksegmentierung und Zugriffskontrollen
03
Business Continuity & Incident Response
Erstellung und Pflege von Notfall-, Wiederanlauf- und Meldeprozessen. Vorbereitung auf Meldepflichten signifikanter Sicherheitsvorfälle innerhalb regulatorischer Fristen (teilweise ≤ 24 Stunden).
04
Awareness & Management Enablement
Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende sowie spezialisierte Trainings für Führungskräfte zu Risikoidentifikation, -bewertung und Governance.
NIS-2 mit PRIOLAN
Compliance-Prüfung
Regelmäßige, strukturierte Compliance- und Gap-Analysen inkl. Ergebnisreview mit Fachexperten.
Dokumentation & Nachweisführung
Erstellung aller relevanten Artefakte: Risikoanalysen, Asset-Register, Sicherheitsrichtlinien, Incident-Response-Pläne.
Security Awareness Trainings
Rollenbasierte Schulungskonzepte für Mitarbeitende zur Reduzierung menschlicher Risikofaktoren.
Management-Trainings
Gezielte Schulungen zur Erfüllung der Governance- und Haftungsanforderungen der NIS2.
Transparente Kostenstruktur
Modularer Leistungsansatz mit klar kalkulierbaren Kosten.
Experten-Support
Zugriff auf spezialisierte NIS-2-, IT-Security- und Compliance-Experten mit klaren Handlungsempfehlungen.
NIS-2 konform. Technisch belastbar. Nachweisbar.
Sichern Sie Ihre IT- und Geschäftsprozesse gemäß den aktuellen regulatorischen Anforderungen.
PRIOLAN unterstützt Sie bei der nachhaltigen Umsetzung der NIS2-Richtlinie.
Häufig gestellte Fragen
1. Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung zur Verbesserung der Cybersicherheit. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und legt höhere Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastruktur und Unternehmen fest. Ziel ist es, Cyberrisiken zu reduzieren und die Widerstandsfähigkeit von Netzwerken und Informationssystemen zu erhöhen.
2. Wer ist von NIS-2 betroffen?
Betroffen sind Unternehmen und Organisationen, die als kritische oder wichtige Einrichtungen gelten. Dazu gehören:
Energieversorger, Transport und Verkehr
Banken und Finanzdienstleister
Gesundheitswesen und Forschung
Digitale Infrastruktur (z. B. Rechenzentren, Cloud-Dienste)
Öffentliche Verwaltungen
Kleinere Unternehmen außerhalb dieser Bereiche sind in der Regel nicht direkt betroffen.
3. Welche Pflichten haben Unternehmen nach NIS-2?
Unternehmen müssen:
Risiken identifizieren und bewerten
Angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren
Sicherheitsvorfälle melden
Kontinuitätspläne und Wiederherstellungsstrategien entwickeln
Mitarbeitende für Cyberrisiken sensibilisieren
4. Welche Sicherheitsanforderungen gibt es?
Die Richtlinie schreibt technische und organisatorische Maßnahmen vor, z. B.:
Zugriffskontrolle und Netzwerksegmentierung
Verschlüsselung sensibler Daten
Backup- und Notfallpläne
Risiko- und Lieferkettenmanagement
Kontinuierliche Überwachung von IT-Systemen
5. Was sind die Meldepflichten?
Unternehmen müssen wesentliche Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung an die zuständige nationale Behörde melden. Eine detaillierte Berichterstattung muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden erfolgen.
6. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Mitgliedsstaaten der EU legen Bußgelder individuell fest. Sie können hohe finanzielle Strafen umfassen, die sich an Umsatz und Schwere des Verstoßes orientieren, sowie mögliche rechtliche Konsequenzen für Führungskräfte.
7. Gibt es Anforderungen an Lieferketten?
Ja, NIS-2 verlangt von Unternehmen, auch die Cybersicherheit ihrer Lieferanten und Partner zu berücksichtigen. Schwachstellen in der Lieferkette können als eigenes Risiko behandelt werden.
8. Wie unterscheidet sich NIS-2 von NIS-1?
Breiterer Anwendungsbereich: mehr Branchen und Unternehmen
Strengere Sicherheitsanforderungen
Verpflichtende Risikomanagement- und Meldepflichten
Höhere Bußgelder und Durchsetzungsmöglichkeiten
9. Ab wann gilt NIS-2?
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 21 Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Unternehmen müssen danach die Anforderungen erfüllen.
10. Wie können Unternehmen NIS-2-konform werden?
Durchführung einer Risikobewertung
Einführung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
Erstellung von Incident-Response- und Notfallplänen
Schulung von Mitarbeitenden
Überprüfung und Anpassung bestehender Prozesse und Lieferketten