Problem & Dringlichkeit – Sind Sie von NIS-2 betroffen?

Die NIS-2 Richtlinie verpflichtet tausende Unternehmen zu deutlich strengeren Cybersecurity-Maßnahmen.

Betroffen sind nicht nur KRITIS-Unternehmen, sondern auch viele mittelständische Betriebe, IT-Dienstleister, Plattformen und Dienstleister mit wesentlicher Funktion.

Was bedeutet das für Sie konkret?

Viele Unternehmen wissen noch nicht, dass sie unter NIS-2 fallen – und verlieren wertvolle Zeit.

Wenn Sie jetzt nicht handeln, riskieren Sie Sanktionen, Reputationsschäden und operative Ausfälle.

Lösung – So erreichen Sie NIS-2 Compliance ohne Chaos

Unser bewährter Ansatz:

Ihr Vorteil:

01

Klare Prioritäten statt Aktionismus

02

Planbare Kosten & transparente Schritte

03

Schnelle Umsetzung ohne interne Überlastung

Häufig gestellte Fragen

1. Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung zur Verbesserung der Cybersicherheit. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und legt höhere Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastruktur und Unternehmen fest. Ziel ist es, Cyberrisiken zu reduzieren und die Widerstandsfähigkeit von Netzwerken und Informationssystemen zu erhöhen.

Betroffen sind Unternehmen und Organisationen, die als kritische oder wichtige Einrichtungen gelten. Dazu gehören:

  • Energieversorger, Transport und Verkehr

  • Banken und Finanzdienstleister

  • Gesundheitswesen und Forschung

  • Digitale Infrastruktur (z. B. Rechenzentren, Cloud-Dienste)

  • Öffentliche Verwaltungen

Kleinere Unternehmen außerhalb dieser Bereiche sind in der Regel nicht direkt betroffen.

Unternehmen müssen:

  • Risiken identifizieren und bewerten

  • Angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren

  • Sicherheitsvorfälle melden

  • Kontinuitätspläne und Wiederherstellungsstrategien entwickeln

  • Mitarbeitende für Cyberrisiken sensibilisieren

Die Richtlinie schreibt technische und organisatorische Maßnahmen vor, z. B.:

  • Zugriffskontrolle und Netzwerksegmentierung

  • Verschlüsselung sensibler Daten

  • Backup- und Notfallpläne

  • Risiko- und Lieferkettenmanagement

  • Kontinuierliche Überwachung von IT-Systemen

Unternehmen müssen wesentliche Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung an die zuständige nationale Behörde melden. Eine detaillierte Berichterstattung muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden erfolgen.

Die Mitgliedsstaaten der EU legen Bußgelder individuell fest. Sie können hohe finanzielle Strafen umfassen, die sich an Umsatz und Schwere des Verstoßes orientieren, sowie mögliche rechtliche Konsequenzen für Führungskräfte.

Ja, NIS-2 verlangt von Unternehmen, auch die Cybersicherheit ihrer Lieferanten und Partner zu berücksichtigen. Schwachstellen in der Lieferkette können als eigenes Risiko behandelt werden.

  • Breiterer Anwendungsbereich: mehr Branchen und Unternehmen

  • Strengere Sicherheitsanforderungen

  • Verpflichtende Risikomanagement- und Meldepflichten

  • Höhere Bußgelder und Durchsetzungsmöglichkeiten

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 21 Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Unternehmen müssen danach die Anforderungen erfüllen.

  • Durchführung einer Risikobewertung

  • Einführung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen

  • Erstellung von Incident-Response- und Notfallplänen

  • Schulung von Mitarbeitenden

  • Überprüfung und Anpassung bestehender Prozesse und Lieferketten



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