Problem & Dringlichkeit – Sind Sie von NIS-2 betroffen?
Die NIS-2 Richtlinie verpflichtet tausende Unternehmen zu deutlich strengeren Cybersecurity-Maßnahmen.
Betroffen sind nicht nur KRITIS-Unternehmen, sondern auch viele mittelständische Betriebe, IT-Dienstleister, Plattformen und Dienstleister mit wesentlicher Funktion.
Was bedeutet das für Sie konkret?
- Gesetzlich verpflichtende IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen
- Nachweisbare Dokumentation & Audit-Bereitschaft
- Hohe Bußgelder und Haftungsrisiken bei Verstößen
Viele Unternehmen wissen noch nicht, dass sie unter NIS-2 fallen – und verlieren wertvolle Zeit.
Wenn Sie jetzt nicht handeln, riskieren Sie Sanktionen, Reputationsschäden und operative Ausfälle.
Lösung – So erreichen Sie NIS-2 Compliance ohne Chaos
Unser bewährter Ansatz:
- Gap-Analyse: Wo stehen Sie aktuell? Wo bestehen Risiken?
- Risikomanagement & Sicherheitsrichtlinien: Klar, dokumentiert, auditfähig
- Incident-Response & Meldeprozesse: Rechtssicher & praxisnah
- Mitarbeiterschulungen & Awareness: Menschliche Risiken minimieren
- Audit- & Reporting-Readiness: Jederzeit nachweisbar compliant
Ihr Vorteil:
02
Planbare Kosten & transparente Schritte
03
Schnelle Umsetzung ohne interne Überlastung
Häufig gestellte Fragen
1. Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung zur Verbesserung der Cybersicherheit. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und legt höhere Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastruktur und Unternehmen fest. Ziel ist es, Cyberrisiken zu reduzieren und die Widerstandsfähigkeit von Netzwerken und Informationssystemen zu erhöhen.
2. Wer ist von NIS-2 betroffen?
Betroffen sind Unternehmen und Organisationen, die als kritische oder wichtige Einrichtungen gelten. Dazu gehören:
Energieversorger, Transport und Verkehr
Banken und Finanzdienstleister
Gesundheitswesen und Forschung
Digitale Infrastruktur (z. B. Rechenzentren, Cloud-Dienste)
Öffentliche Verwaltungen
Kleinere Unternehmen außerhalb dieser Bereiche sind in der Regel nicht direkt betroffen.
3. Welche Pflichten haben Unternehmen nach NIS-2?
Unternehmen müssen:
Risiken identifizieren und bewerten
Angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren
Sicherheitsvorfälle melden
Kontinuitätspläne und Wiederherstellungsstrategien entwickeln
Mitarbeitende für Cyberrisiken sensibilisieren
4. Welche Sicherheitsanforderungen gibt es?
Die Richtlinie schreibt technische und organisatorische Maßnahmen vor, z. B.:
Zugriffskontrolle und Netzwerksegmentierung
Verschlüsselung sensibler Daten
Backup- und Notfallpläne
Risiko- und Lieferkettenmanagement
Kontinuierliche Überwachung von IT-Systemen
5. Was sind die Meldepflichten?
Unternehmen müssen wesentliche Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung an die zuständige nationale Behörde melden. Eine detaillierte Berichterstattung muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden erfolgen.
6. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Mitgliedsstaaten der EU legen Bußgelder individuell fest. Sie können hohe finanzielle Strafen umfassen, die sich an Umsatz und Schwere des Verstoßes orientieren, sowie mögliche rechtliche Konsequenzen für Führungskräfte.
7. Gibt es Anforderungen an Lieferketten?
Ja, NIS-2 verlangt von Unternehmen, auch die Cybersicherheit ihrer Lieferanten und Partner zu berücksichtigen. Schwachstellen in der Lieferkette können als eigenes Risiko behandelt werden.
8. Wie unterscheidet sich NIS-2 von NIS-1?
Breiterer Anwendungsbereich: mehr Branchen und Unternehmen
Strengere Sicherheitsanforderungen
Verpflichtende Risikomanagement- und Meldepflichten
Höhere Bußgelder und Durchsetzungsmöglichkeiten
9. Ab wann gilt NIS-2?
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 21 Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Unternehmen müssen danach die Anforderungen erfüllen.
10. Wie können Unternehmen NIS-2-konform werden?
Durchführung einer Risikobewertung
Einführung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
Erstellung von Incident-Response- und Notfallplänen
Schulung von Mitarbeitenden
Überprüfung und Anpassung bestehender Prozesse und Lieferketten