Neue EDSA-Stellungnahme zu KI-Modellen: Datenschutz im Fokus
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat kürzlich eine neue Stellungnahme zu Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Diese gibt Unternehmen, Entwicklern und Datenschutzverantwortlichen wertvolle Orientierungshilfen für den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten in KI-Modellen. Besonders für Unternehmen, die einen externen Datenschutzbeauftragten oder eine externe Datenschutzbeauftragte einsetzen, bietet die Stellungnahme praxisrelevante Empfehlungen, um Datenschutzvorgaben effektiv umzusetzen.
KI-Modelle und Datenschutz – Herausforderungen für Unternehmen
Künstliche Intelligenz revolutioniert zahlreiche Branchen – von der Automatisierung bis zur Datenanalyse. Doch der Einsatz solcher Technologien wirft erhebliche Datenschutzfragen auf. Insbesondere Unternehmen, die personenbezogene Daten in KI-Modellen verwenden, müssen sicherstellen, dass diese im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden. Hier spielt der externe Datenschutz eine entscheidende Rolle, da spezialisierte Datenschutzexperten dabei helfen, Risiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Wann gilt ein KI-Modell als anonym?
Eine zentrale Frage der neuen EDSA-Stellungnahme ist die Anonymität von KI-Modellen. Ein Modell gilt nur dann als anonym, wenn es nicht mehr möglich ist, Personen direkt oder indirekt zu identifizieren. Der EDSA hebt hervor, dass:
die Wahrscheinlichkeit einer Re-Identifizierung äußerst gering sein muss,
keine personenbezogenen Daten durch Abfragen aus dem Modell extrahiert werden können.
Unternehmen, die mit KI arbeiten, sollten daher prüfen, ob ihre Datenverarbeitung wirklich anonymisiert ist oder weiterhin der DSGVO unterliegt. Gerade für Unternehmen, die einen externen Datenschutzbeauftragten oder eine externe Datenschutzbeauftragte engagiert haben, ist es essenziell, eine fundierte Datenschutzstrategie zu entwickeln, die diesen Anforderungen gerecht wird.
Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse und Datenschutz extern
Der EDSA geht in seiner Stellungnahme auch auf die Frage ein, ob KI-Modelle auf Basis des berechtigten Interesses betrieben werden können. Dabei wird ein dreistufiger Test empfohlen:
Zweckprüfung: Ist das verfolgte Interesse legitim?
Erforderlichkeitsprüfung: Gibt es keine weniger eingriffsintensive Alternative?
Abwägungsprüfung: Überwiegt das Interesse der betroffenen Personen?
Viele Unternehmen setzen auf einen externen Datenschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass diese Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Gerade in mittelständischen Betrieben, wo Datenschutzwissen oft begrenzt ist, kann ein externer DSB wertvolle Unterstützung bieten.
Folgen bei rechtswidrig verarbeiteten Daten
Ein besonders kritischer Punkt ist der Umgang mit Daten, die unrechtmäßig in KI-Modelle eingeflossen sind. Der EDSA betont, dass in solchen Fällen das Modell möglicherweise nicht weiterverwendet werden darf. Unternehmen müssen daher nachweisen, dass ihre Daten rechtmäßig verarbeitet wurden. Ein Datenschutzbeauftragter extern kann hier helfen, indem er bestehende Prozesse überprüft und Datenschutzverletzungen frühzeitig erkennt.
Externer Datenschutzbeauftragter als Schlüssel zur Compliance
Angesichts der wachsenden regulatorischen Anforderungen setzen immer mehr Unternehmen auf einen externen Datenschutzbeauftragten oder eine externe Datenschutzbeauftragte, um Datenschutzrichtlinien effizient umzusetzen. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Fachwissen: Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt tiefgehende Expertise mit und ist stets über aktuelle Datenschutzentwicklungen informiert.
Unabhängigkeit: Ein datenschutzbeauftragter extern ist neutral und kann objektiv bewerten, ob Datenschutzmaßnahmen ausreichend sind.
Kosteneffizienz: Für viele Unternehmen ist ein externer DSB günstiger als eine interne Lösung, da keine langfristigen Personalkosten anfallen.
Fazit: Datenschutz und KI – Eine komplexe, aber lösbare Herausforderung
Die neue EDSA-Stellungnahme verdeutlicht, dass der datenschutzkonforme Einsatz von KI-Modelle eine fundierte Strategie erfordert. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sollten sich intensiv mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen und prüfen, ob sie ihre Datenschutzmaßnahmen anpassen müssen. Hier kann ein externer Datenschutzbeauftragter eine wertvolle Rolle spielen, indem er Unternehmen dabei unterstützt, Datenschutzrisiken zu minimieren und die Compliance sicherzustellen.
Der Datenschutz wird auch in Zukunft ein zentraler Aspekt der KI-Entwicklung bleiben. Unternehmen, die frühzeitig auf externe Datenschutzbeauftragte setzen, können sich Wettbewerbsvorteile sichern und gleichzeitig das Vertrauen ihrer Kunden stärken.