Wissenswerte Beiträge zu Datenschutz & IT-Sicherheit

Themen: ePrivacy

Schrems-II-Urteil: Aktualisierte Orientierungshilfe des LfDI BW

Schrems-II-Urteil: Aktualisierte Orientierungshilfe des LfDI BW Das Schrems II Urteil des EuGHs führt für viele Unternehmen zu neuen Herausforderungen im Bereich Datenschutz. Hierbei wurde das EU-US Privacy Shield gekippt, weshalb ein angemessenes Datenschutzniveau nun auch aus anderen Gebieten zu gewährleisten ist. Doch welche Folgen hat dies genau auf die betroffenen Unternehmen und welche Fristen wurden zur Anpassung gesetzt? Konkrete Angaben und Unterstützungen sind mit dem Schrems II Urteil kaum verbunden. Dies übt zusätzlichen Druck auf die vielen Unternehmen in ganz Europa, die sich in Zukunft nicht mehr auf die bisherige Sicherheit des Privacy Shield verlassen können.

Unwirksamkeit des EU-US-Privacy Shields- EuGH-Rechtsprechung Juli 2020- Teil 2

Unwirksamkeit des EU-US-Privacy Shields- EuGH-Rechtsprechung Juli 2020- Teil 2 Was hat das für Konsequenzen für Unternehmen: Im Grunde genommen sind mit der Entscheidung des EuGHs die Datenverarbeitungen unzulässig, welche sich bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA auf das EU-US-Privacy Shield stützen. Erfolgt weiterhin eine Datenübermittlung in die USA kann dies von den Aufsichtsbehörden abgemahnt und ein Bußgeld verhängt werden, da es sich um eine unerlaubte Verarbeitung von personenbezogenen Daten handelt. Gemäß der DSGVO kann hierfür ein Bußgeld von bis zu 4% des Jahresumsatzes oder 20 Mio.

Unwirksamkeit des EU-US-Privacy Shields- EuGH-Rechtsprechung Juli 2020- Teil 1

Unwirksamkeit des EU-US-Privacy Shields- EuGH-Rechtsprechung Juli 2020- Teil 1 Ausgangssituation: In der heutigen globalen Zeit finden sehr viele Datenübermittlungen in das Ausland statt. Gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind zwar grundsätzlich alle Datenverarbeitungen verboten (auch die Weitergabe in Drittländer, wie die USA), es sei denn, eine gesetzliche Grundlage erlaubt die Weitergabe. Hierfür müssen sodann zwei Voraussetzungen gegeben sein: eine Rechtsgrundlage eine geeignete Garantie zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus Bei der Übermittlung von Daten innerhalb der EU, ist aufgrund des EU-weiten Geltungsbereichs der DSGVO davon auszugehen, dass in den EU-Ländern ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht.

GDPR- (General-Data Protection Regulation) vs. ePrivacy-Verordnung – 3 zentrale Unterschiede und der aktuelle Stand

Mit der Datenschutzgrundverordnung aus dem Jahr 2018 und den vielen Bestimmungen zur Datenverwendung und -speicherung im digitalen Raum gewinnt das Thema Datenschutz zunehmend an Relevanz. Die GDPR sowie die ePrivacy VO sollen aus diesem Grund für deutlich mehr Organisation im Bereich Datenschutz sorgen, um die Rechte der Konsumenten und Nutzer im digitalen Raum zu stärken. Doch was genau steckt hinter den Verordnungen und was unterscheidet die beiden Datenschutz-Lösungen voneinander? Was versteht man unter der GDPR (General-Data Protection Regulation)? Die GDPR-Verordnung steht für General Data Protection Regulation und ist gleichbedeutend mit der EU-DSGVO.
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