Unwirksamkeit des EU-US-Privacy Shields- EuGH-Rechtsprechung Juli 2020- Teil 1
Ausgangssituation:
In der heutigen globalen Zeit finden sehr viele Datenübermittlungen in das Ausland statt. Gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind zwar grundsätzlich alle Datenverarbeitungen verboten (auch die Weitergabe in Drittländer, wie die USA), es sei denn, eine gesetzliche Grundlage erlaubt die Weitergabe.
Hierfür müssen sodann zwei Voraussetzungen gegeben sein:
eine Rechtsgrundlage
eine geeignete Garantie zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus
Bei der Übermittlung von Daten innerhalb der EU, ist aufgrund des EU-weiten Geltungsbereichs der DSGVO davon auszugehen, dass in den EU-Ländern ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht.