BRANCHENLÖSUNGEN : MASCHINENBAU & FERTIGUNGSINDUSTRIE

Datenschutz im Maschinenbau

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Basierend auf 15 Bewertungen

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Erfahrung & Expertise

Seit 1996

Langjährige Erfahrung in der Datenschutzberatung für Industrie- und Fertigungsunternehmen.

100% praxisnah

Keine theoretischen Hürden, sondern pragmatische Lösungen für Ihren Betriebsalltag.
Professionelles Team des Externer Datenschutzbeauftragter in Porträtfotos

Shopfloor-erfahren

Fundiertes Praxisverständnis für Produktionsabläufe, OT-Systeme und Fertigungsprozesse.

Zertifiziertes Team

Qualifizierte Datenschutzbeauftragte, Auditoren und IT-Sicherheitsexperten.

Zentrale Handlungsfelder beim Datenschutz im Maschinenbau

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Mitarbeiter als starkes Schutzschild: Datenschutzschulungen für die Industrie

Praxisnahe Sensibilisierung Ihrer Belegschaft – verständlich aufbereitet für die spezifischen Anforderungen im industriellen Umfeld.

Zielgruppenspezifische Module

  • Basis-Schulungen für alle Mitarbeiter in Fertigung, Montage und Verwaltung

  • Fachspezifische Vertiefungsmodule für Konstruktion, Einkauf, Vertrieb, HR und IT

  • Führungskräfte-Workshops zu Compliance-Pflichten und Haftungsrisiken

Flexible Durchführungsformate

  • Interaktive Präsenzschulungen und Workshops direkt bei Ihnen vor Ort

  • Modulares E-Learning im flexiblen Selbststudium mit Teilnahme-Zertifikat

  • Live-Webinare und kompakte Online-Refresh-Sessions für Remote-Teams

3 Schritte zur nachweisbaren Datenschutz-Compliance

01

Bestandsaufnahme & Audit

Vollständige Erfassung und Prüfung aller relevanten Datenflüsse, Systeme, Verträge und bestehenden Sicherheitsmaßnahmen.

02

Pragmatischer Maßnahmenplan

Priorisierte Handlungsempfehlungen zur schnellen, unkomplizierten und rechtskonformen Schließung von Sicherheits- und Dokumentationslücken.

03

Kontinuierliche DSB-Betreuung

Dauerhafte Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter – fortlaufende Anpassung an neue Technologien, Audits und gesetzliche Änderungen.

Häufig gestellte Fragen

Gelten Maschinentelemetriedaten und Fehlerprotokolle als personenbezogene Daten?

Ja. Sobald Logdaten, Fehlerprotokolle oder Maschinendaten Rückschlüsse auf einzelne Bediener, Schichten oder Benutzerkonten zulassen, unterliegen sie den Bestimmungen der DSGVO.

Ja, in den allermeisten Fällen ist ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) zwingend erforderlich, sofern externe Techniker im Rahmen der Fernwartung potenziellen Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. Bedienerdaten oder Protokolle) erhalten können.

Führen Sie Systeme ein, die zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Mitarbeitern genutzt werden können (wie Zeiterfassung, ERP oder MES), greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 BetrVG). Hier empfiehlt sich eine abgestimmte Betriebsvereinbarung.

Neben dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) greifen hier vor allem strenge technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): differenzierte Rollen- und Berechtigungskonzepte, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie Protokollierung und Zugriffsbeschränkungen für sensible F&E-Bereiche.
Bei Drittlandtransfers (z. B. in die USA oder nach Asien) müssen neben dem AVV zusätzliche Garantien wie die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) und ggf. ein Transfer Impact Assessment (TIA) implementiert werden, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich verpflichtend, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind oder besonders risikoreiche Verarbeitungstätigkeiten (wie umfangreiche Überwachung oder sensible Daten) vorliegen.
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