Einigung hinsichtlich Google Analytics – September 2011
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte und Google haben sich im September 2011 auf ein
datenschutzkonformes Verfahren beim Einsatz von Google Analytics geeinigt, das unmittelbare
Pflichten für den Webseitenbetreiber auslöst.
Webseitenbetreiber müssen
• den von Google vorbereiteten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schriftlich abschließen
• in ihrer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von
   Google Analytics aufklären und auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen
• die IP-Anonymisierung auf der eigenen Website durch Einbettung des Befehls „_anonymizeIp()“
   aktivieren
• wenn Google Analytics bereits eingebunden ist: das alte Google-Analytics-Profil schließen, die
   Altdaten löschen und ein neues Profil eröffnen.
Quelle: http://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/GoogleAnalytics_Hinweise_Webseitenbetreiber_in_Hamburg.pdf
            http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/pm/2011/09_15.htm







