Referentenentwurf zur Novelle des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt – September 2010
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, hat den Entwurf zur Novelle
des TKG vorgelegt. Durch ihn sollen hauptsächlich zwei umfangreiche europäische Änderungsrichtlinien
umgesetzt werden sowie der Verbraucherschutz verbessert werden.
Ein Schwerpunkt der Novelle soll die Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes im Bereich
Telekommunikation bilden. Bereits in den im März veröffentlichten Eckpunkten hat Bundesminister Brüderle
betont, dass die Belange der Verbraucher besondere Berücksichtigung im Rahmen der Novelle finden müssen.
Die Verbraucher sollen zukünftig den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Es soll
verhindert werden, dass Verbraucher vom Wechsel zu einem günstigeren Anbieter abgehalten werden, weil sie
befürchten müssen, dass infolge mangelnder Kooperation der beteiligten Unternehmen der Telefonanschluss
über Tage unterbrochen ist.
Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Transparenzverpflichtungen
mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers
zu stärken. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung sog. Ortungsdiensteanbieter, den Nutzer bei jeder Ortung
des Mobilfunkendgerätes zu informieren. In den kommenden Wochen wird der Referentenentwurf auch mit
Verbänden und Unternehmen diskutiert werden. Die Befassung des Kabinetts wird noch in diesem Jahr angestrebt.
Die Umsetzung der zugrunde liegenden europäischen Richtlinien muss bis Ende Mai 2011 erfolgen.
Quelle: www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=360138.html







