Einführung des neuen e-Personalausweises – November 2010
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen
Personalausweis abgelöst.
Der neue e-Personalausweis wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische
Funktionen ergänzen. Die Daten werden von nun an auf dem Ausweis-Chip gespeichert und dort
abgelesen werden. So soll es möglich werden sich gegenüber Behörden im Zuge des E-Government
auszuweisen, aber er kann auch beim Online-Shopping oder Online-Banking verwendet werden.
Quelle: www.bmi.bund.de







