Datenschutz und Google Street View – Mai 2010
Der neue Internetdienst „Google Street View“ wird in Deutschland erst starten, wenn die eingereichten Widersprüche
gegen die Abbildungen von Häusern, Wohnungen und Gärten vollumfänglich umgesetzt sind. Darauf einigten sich die
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und Vertreter des Unternehmens Google bei einem Treffen in Berlin. Bereits
in den Rohdaten soll die Unkenntlichmachung der betroffenen Objekte erfolgen, so die Unternehmensvertreter.
Der Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Abbildungen kann per Post oder E-Mail bei dem Unternehmen eingelegt
werden oder als Sammelwiderspruch bei den Städten und Gemeinden erhoben werden. Musterwidersprüche können beim Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft heruntergeladen werden.
Quelle: www.bmelv.de







