Die EU-Kommission veröffentlicht den Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung – Januar 2012
Die EU-Kommission plant eine umfassende Novellierung der aus dem Jahr 1995 stammenden EU-
Datenschutzvorschriften. Ziele des am 25.01.2012 vorgelegten Entwurfs einer EU-
Datenschutzverordnung ist die Stärkung der Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der
Privatsphäre, die Ankurbelung der digitalen Wirtschaft Europas und die Harmonisierung der
Regelungen in den 27 EU-Mitgliedstaaten
Die wichtigsten Punkte des Entwurfs sind:
• EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für den Datenschutz
• Benachrichtigung der nationalen Aufsichtsbehörde bei einer schweren Verletzung des
   Schutzes personenbezogener Daten binnen 24 Stunden
• Alleiniger Ansprechpartner für Organisationen ist künftig die nationale Datenschutzbehörde
   des EU-Landes, in dem sie ihre Hauptniederlassung haben.
• Der Einzelne hat ein „Recht auf Vergessenwerden“ (Recht gegenüber der verantwortlichen
   Stelle Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese für den Zweck nicht
   mehr benötigt werden)
• Auftragsdatenverarbeitung soll durch Vertrag geregelt werden, Art 26 des Entwurfs
• Jede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf
   dem EU-Markt aktive Unternehmen, die ihre Dienste den EU-Bürgern anbieten, unterliegt
   den EU-Vorschriften.
• Nationale Datenschutzbehörden können künftig Geldbußen in Höhe von bis zu 1 Mio. EUR
   oder 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens gegen Unternehmen verhängen.
Der Entwurf ist abrufbar unter
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf
Für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen wird es eine neue
Datenschutzrichtlinie geben.
Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/46&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en







