Der neue Beschäftigtendatenschutz lässt weiter auf sich warten – Dezember 2011
Bei der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss am 23.05.2011 hat sich gezeigt, dass
sowohl die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerseite einiges am Regierungsentwurf zur
Regelung des Beschäftigtendatenschutz auszusetzen haben. Mittlerweile ist eine umfassend
geänderte Fassung des Bundesinnenministeriums im Gespräch, die 2012 als Änderungsantrag ins
Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll. Sie sieht etwa ein Konzernprivileg in Bezug auf
die Übermittlung von Beschäftigtendaten vor. Wann die in das BDSG zu integrierenden
Regelungen über den Beschäftigtendatenschutz in Kraft treten ist nicht abschätzbar.
Quelle: ZD 01/2012 S. 2; http://www.aus-portal.de/media/BeschDS_FV.pdf







