Novelle I des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft – April 2010
Am 01. April 2010 ist die Novelle I des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten.
Neu eingefügt wurden Regelungen zur Übermittlung von Negativ- und Positivdaten an Auskunfteien (§ 28a BDSG),
dem Scoring (§ 28b BDSG), den Auskunftspflichten bezüglich Scoring (§ 34 Abs.2 BDSG) sowie der Ausnahmetatbestand
der automatisierten Einzelentscheidung (§ 6a BDSG). Die Neuregelungen sollen vor allem das Scoring-Verfahren transparenter
machen. Den Betroffenen ist auf Antrag durch die Auskunftei unter anderem mitzuteilen welche Datenarten für die Berechnung
der Wahrscheinlichkeitswerte genutzt werden sowie das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte.
Die Auskunftserteilung hat einzelfallbezogen, nachvollziehbar und in allgemein verständlicher Form zu erfolgen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband stellt auf ihrer Homepage ein Musterbrief
zur Beantragung einer Auskunft nach § 34 Abs.2 BDSG zum herunterladen bereit.
Auskunftsschreiben







