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Priolan Update Ausgabe 4
Lesen Sie die aktuelle Ausgabe!

ERFA-Kreis

  Wir bieten betrieblichen
  Datenschutzbeauftragten die
  Möglichkeit des Austauschs
  von Erfahrungen und Informationen.
  Die Teilnehmer treffen sich ca. 4
  mal im Jahr zu Fachvorträgen
  und Diskussionsrunden. Der nächste
  ERFA-Kreis findet am 03.07.2012
  statt.
  zur Anmeldung

Veranstaltungen

  ERFA-KREIS
  03.07.2012 in Bietigheim
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Novelle I des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft – April 2010


Am 01. April 2010 ist die Novelle I des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten.
Neu eingefügt wurden Regelungen zur Übermittlung von Negativ- und Positivdaten an Auskunfteien (§ 28a BDSG),
dem Scoring (§ 28b BDSG), den Auskunftspflichten bezüglich Scoring (§ 34 Abs.2 BDSG) sowie der Ausnahmetatbestand
der automatisierten Einzelentscheidung (§ 6a BDSG). Die Neuregelungen sollen vor allem das Scoring-Verfahren transparenter
machen. Den Betroffenen ist auf Antrag durch die Auskunftei unter anderem mitzuteilen welche Datenarten für die Berechnung
der Wahrscheinlichkeitswerte genutzt werden sowie das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte.
Die Auskunftserteilung hat einzelfallbezogen, nachvollziehbar und in allgemein verständlicher Form zu erfolgen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband stellt auf ihrer Homepage ein Musterbrief
zur Beantragung einer Auskunft nach § 34 Abs.2 BDSG zum herunterladen bereit.

Auskunftsschreiben